1F216 Durchsetzung und Ausweitung der Grund- und Menschenrechte auf alle Grundbedürfnisse

Durchsetzung und Ausweitung der Grund- und Menschenrechte auf alle Grundbedürfnisse:

Eine global erneuerte Gesellschaft wird nicht umhin kommen, das Tabu eines prinzipiell auf monetärem Austausch von Waren und Dienstleistungen basierenden Wertesystems aufzubrechen. Damit wird zwangsläufig eine Neudefinition der Grund- beziehungsweise Menschenrechte einhergehen müssen. Ein Recht, und ein Grundrecht eines Menschen ohnehin, muss unmittelbar gelten und zur Verfügung stehen, und darf infolgedessen nicht an eine monetär bestimmbare Verfügbarkeit durch den einzelnen Menschen gekoppelt sein.

Die dem Gemeingut zugesprochenen Gesellschaftsbereiche stehen in einer global erneuerten Gesellschaft allen Menschen in gleichem Maße zu, und stellen damit automatisch Grundrechte dar, deren Überführung in nicht-monetäre Werte somit zu definieren ist. Grundsätzliche Menschenrechte wie unter anderem der Zugang zu unabhängiger Information, persönliche Sicherheit, Gesundheit, Bildung und Grundnahrung dürfen nicht in monetären Werteskalen zu messen sein, beziehungsweise, davon abhängig, nur durch die Verfügbarkeit von Geld dem einzelnen Menschen garantiert werden können, sondern sollten tabulos und im Sinne des über allem stehenden Schutzes des Gemeingutes sowie unter der Wahrung der unantastbaren Würde des einzelnen Menschen neu bestimmt werden…

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Das Gemeingut stellt den elementaren Grundstein einer global erneuerten Gesellschaft dar. Dieser garantiert, unter Wahrung des Schutzes des Einzelnen, ein artgerechtes, und damit humanes und würdiges Leben aller Menschen, im Einklang mit der natürlichen Umwelt und innerhalb eines neuen solidarischen Gesellschaftsgefüges. Der Schutz des Gemeingutes und seine unmittelbare Verfügbarkeit für alle Menschen, unabhängig von deren Rasse, Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildung, Sprache, sozialer Stellung und Eigentum, ist das fundamentale Grundrecht für den einzelnen Menschen. Die global erneuerte Gesellschaft als Ganzes und der einzelne Mensch im Besonderen haben das Menschenrecht (= Grundrecht) auf die Verfügbarkeit des Gemeingutes als elementares Nährmittel des täglichen sozialen und wirtschaftlichen Lebens…

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Ein universaler Lebensstandard, welcher planetarisch gelten muss und sich aus dem Gemeingut ableitet, stellt ein Grundrecht (= Menschenrecht) dar…