1F221 Partizipatorische (Beteiligungs-) Demokratie und Ausbau politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft, und demokratische Kontrolle aller Gesellschaftsbereiche

Partizipatorische (Beteiligungs-) Demokratie und Ausbau politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft, und demokratische Kontrolle aller Gesellschaftsbereiche:

Die detaillierte Ausarbeitung und Durchführung aller hier empfohlenen Reformen können nur aus einem basisdemokratischen Prozess hervorgehen

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In einer lebensfähigen Gesellschaft müssen Gemeinwohl und Privatwohl immer wieder in Einklang gebracht werden. Das Primat des Gemeingutes über das Privatwohl ist in Diktaturen häufig missbraucht worden. Damit dem gewehrt werden kann, sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unerlässliche Voraussetzungen für ein möglichst synergetisches Zusammenspiel von Gemeinwohl und demokratischer Kontrolle und müssen immer wieder errungen werden. Gegen den Verschleiß und Basisverlust der parlamentarischen Demokratie (Funktionärsdemokratie) müssen als zweites Standbein lebendiger Demokratie die Möglichkeiten einer partizipatorischen Demokratie (Beteiligungsdemokratie) wesentlich stärker ausgebaut werden, unter anderem durch Volksbegehren und Volksentscheide, durch Partizipation in der Arbeitswelt und nicht zuletzt durch Förderung und politische Integration von Bürgerbewegungen und Initiativen der Zivilgesellschaft ä. – dies auch, um der Machtergreifung der Politik durch Wirtschaft oder andere Sonderinteressen entgegenzuwirken [1]

[1] Siehe auch Akademie Solidarische Ökonomie – u.a. Richtungsentwurf.