1F224 Strikte Grenzen der individuellen Machtaneignung und Einflussnahme in allen gesellschaftlichen Bereichen

Strikte Grenzen der individuellen Machtaneignung und Einflussnahme in allen gesellschaftlichen Bereichen:

Die individuelle Möglichkeit einer unbeschränkten Akkumulation von Kapital und Macht (gesellschaftlichem Einfluss) des Einzelnen ist mitverantwortlich nicht nur für ein scharfes Missverhältnis in der gesellschaftlichen Einkommensverteilung, sondern insbesondere für das sozial brisante Ungleichgewicht bezüglich Lebensqualitäten (und persönlicher Erfüllung) zwischen unterschiedlichen sozialen Klassen in der Gesellschaft – innerstaatlich wie weltweit. Die Tatsache, dass einige wenige Menschen allein durch die Akkumulation von persönlichem Reichtum die wirtschaftliche Macht und Möglichkeit hätten, Tausende und oft genug auch Millionen von Menschen ein besseres Leben zu gewähren, dies aber nicht tun, bzw. diesen Reichtum nicht (ver-) teilen, ist gesellschafts-psychologisch nicht akzeptabel und führt zu sozialer Unruhe und Konfliktpotential. Im materialistischen Kapitalismus ist individuelle Kapitalakkumulation oft gleichbedeutend mit Machtakkumulation. Kapitalakkumulation und Machtakkumulation – wobei politischer Einfluss sich meist auf beides beruft – sind im heutigen Sozialgefüge Voraussetzungen für die direkte Beeinflussung großer Gesellschaftssegmente, insbesondere wirtschaftlich, aber auch gesellschaftsideologisch gesehen. Sie beeinflussen Wertedefinitionen, Konsum- und soziales Verhalten gleichermaßen.

Mittelfristig ist es daher unabdingbar, die Möglichkeiten einer unbegrenzten individuellen Kapitalakkumulation und Machtakkumulation zu beschränken beziehungsweise hinfällig werden zu lassen. Für sämtliche gesamtgesellschaftlich prägnanten Bereiche (Information, Kommunikation, Erziehung, Kultur, Wissenschaft, Forschung, Gesundheit, Wohnungsbau, soziale Absicherung, Grundnahrung, Trinkwasser, natürliche Ressourcen, Genome, Energie, Massentransport, Justiz, Polizei, Militär) müssen (zu kontrollierende) Grenzen der individuellen Einflussnahme und Akkumulation geschaffen werden. Durch die graduelle Überführung all dieser Gesellschaftsbereiche ins Gemeingut (Vergesellschaftung) würde Privatisierung unmöglich (bzw. rückgängig) gemacht. Diese gesellschaftsprägenden Bereiche würden dann ausschließlich durch den Souverän, d.h. das Volk/die Gesellschaft bestimmt werden. Allein auf diese Art würde es möglich werden, beispielsweise die Rüstungsindustrie abzubauen oder auch Medien/Pressemacht von privaten Konzernen zu verhindern.

Es geht also weniger um eine generelle Begrenzung der individuellen Vermögens/Machtanhäufung, sondern vielmehr um eine Begrenzung des Zugangs (Möglichkeit) der persönlichen (individuellen) Einflussnahme in Schlüsselbereichen des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts.

Was politische Ämter angeht, sind diese nicht mit privatwirtschaftlichen Funktionen zu vereinbaren. Das heißt, sobald ein höheres politisches Amt angenommen wird, muss sich die entsprechende Person von ihrer privatwirtschaftlichen Beschäftigung trennen…