1F233 Solidarisches Sozialstaatsprinzip und Grundeinkommen

Solidarisches Sozialstaatsprinzip und Grundeinkommen:

Ein Steuer- und Sozialsystem sollte das solidarische Sozialstaatsprinzip sichern. Demzufolge ergeben sich für die Erhebung von Steuern folgende Prinzipien:

– das Einheitsprinzip: Es werden von allen Bürgern, von allen Einkünften und Gewinnen Abgaben gezahlt (Prinzip Bürgerversicherung);

– das Leistungsfähigkeitsprinzip durch progressive Besteuerung: Die wirtschaftlich Stärkeren zahlen höhere Anteile als die wirtschaftlich Schwächeren;

– das Solidarische Prinzip: Die öffentlichen Ausgaben kommen den Schwächeren überproportional zugute;

– das Lenkungsprinzip: Die Höhe der Abgaben richtet sich nach sozialen und ökologischen Zielorientierungen.

Das Sozialsystem arbeitet mit zwei Grundsicherungen: Zum einen mit der Einführung eines solidarischen Grundeinkommens, das die Grundsicherung aller Bürger garantiert und ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird; Zum anderen mit einer gemeinsamen gesetzlichen Krankenversicherung, die von allen Bürgern aus allen Einkünften nach gleichen Kriterien und Regelsätzen für Krankheitskosten, Pflegeversicherung u. ä. bezahlt wird  (Bürgerversicherung)…