1F234 Banken als öffentliche Einrichtungen des Gemeinwesens, Abschaffung des Zinssystems und von Börsengeschäften

Banken als öffentliche Einrichtungen des Gemeinwesens, Abschaffung des Zinssystems und von Börsengeschäften:

Wie nicht erst seit dem Beginn der Weltfinanz- und der Weltwirtschaftskrise 2008/9 vielfach gefordert, müssen internationale Finanzprodukte sowie internationale Finanzströme auch entsprechend international kontrolliert und beaufsichtigt werden. Spekulationspapiere müssen vom Markt abgezogen und Steueroasen formell als illegal deklariert beziehungsweise geschlossen werden. Mittelfristig sind zudem von einer reformierten Menschenrechtscharta zu schützende Existenzgüter wie etwa Trinkwasser, Ackerland und Grundnahrungsmittel vom Wertpapier- und Börsengeschäft abzukoppeln. Um diese Aufgaben auch effizient wahrnehmen zu können, muss der zu schaffenden supra-nationalen Finanzaufsicht, von den reformierten Vereinten Nationen legitimiert, die nötige Autorität verliehen und die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine weltweit greifende Finanztransaktionssteuer (prozentuale Abgabe auf jeden internationalen Finanztransfer, beispielsweise im Bereich von 0.5-1.0 %) würde internationales Recht werden und deren Einnahmen für entwicklungsfördernde Maßnahmen in strukturarmen und sozio-ökonomisch benachteiligten Regionen weltweit eingesetzt werden. Im Verlauf dieses Reformprozesses würden stufenweise die Eckpunkte einer neuen lebensdienlichen Finanzordnung entsprechend umgesetzt.

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Eine gesellschaftsorientierte Ökonomie will die Abschöpfungs-, Aneignungs- und Bereicherungsfunktionen des Finanzsystems sowie die selbstbezügliche Funktion des Geldes überwinden und das Geld wieder zu seinen produktiven und lebensdienlichen Funktionen zurückführen. Wichtige Eckpunkte einer entsprechenden Finanzordnung wären:

– Es werden keine Investment- und Börsengeschäfte mehr zugelassen. Bei einem Verbot jeglicher Geldspekulation und jeglichen Handels mit Schuldtiteln wäre die Börse „nur“ noch ein Ort, an dem tatsächliche Unternehmensanteile gehandelt werden, die Devisenbörse der Ort, an dem sich tatsächliche Wechselkurse bilden und Rohstoffbörsen der Ort, an dem sich entsprechende Marktpreise für Grundstoffe oder Nahrungsmittel bilden.

– Das zinsbasierende System der Investitionsfinanzierung ist grundlegend auf das Kriterium einer entfristeten Tilgung umzustellen. Dies schließt die gleichzeitige Erhebung von Zinsen aus, da diese für den Kapitalgeber gegenüber Tilgungen von Vorteil sind. Um dies zu erreichen, kann der übliche Zins durch eine einmalige Kreditgebühr ersetzt werden, die vom Kreditnehmer (oder einem Dritten) als Entgelt an die kreditvermittelnde Stelle – also in der Regel an die Bank – gezahlt wird. Damit entfällt das exponentielle Wachstum der Zinsschuld.

– Banken, die kreditiertes Zentralbankgeld, also „Schuldgeld“ ausgeben, sind als öffentliche Einrichtungen des Gemeinwesens oder deren Treuhänder zu organisieren. Darum sollten sie auf ihre gemeinnützige Dienstleistungsfunktion in Verantwortung der Öffentlichen Hand zurückgeführt werden: Aufbewahrungsfunktion; Maklerfunktion zwischen Spareinlagen und Krediten ohne Gewinnabschöpfung für die Bank, und; gemeinwohlorientierte Allokationsfunktion. Die betriebswirtschaftlichen Aufwendungen werden aus den Kreditgebühren aufgebracht. Die Mitarbeiter der öffentlichen Banken sind Angestellte mit festen tariflichen Gehältern ohne Boni wie in anderen Verwaltungsbehörden. Öffentliche Banken gibt es auf regional-kommunaler Ebene und auf Länderebene. Darüber hinaus kann es genossenschaftliche Banken und dem Gemeinwohl treuhänderisch verpflichtete Privatbanken geben. Das Recht zur Geldschöpfung liegt allein bei der Zentralbank. Die bislang praktizierte Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken ist nicht mehr möglich.