1F241 Reformierung und Schaffung einer tatsächlichen Politikdurchsetzungskompetenz der Vereinten Nationen, Überführung von politischen und gesellschaftlichen Schlüsselbereichen der Nationalstaaten in die Verantwortung der Weltgemeinschaft

Reformierung und Schaffung einer tatsächlichen Politikdurchsetzungskompetenz der Vereinten Nationen, Überführung von politischen und gesellschaftlichen Schlüsselbereichen der Nationalstaaten in die Verantwortung der Weltgemeinschaft:

Eine Reform der Vereinten Nationen als Institution muss weiter gehen als die üblichen Forderungen nach Effizienzsteigerung, Kostenminimierung und Bürokratieabbau. Die längst überfällige Reform des Weltsicherheitsrates und ein fundamentaler Quantensprung in der Politikdurchsetzungskompetenz der Vereinten Nationen sind ausschlaggebend für eine tatsächliche weltpolitische Relevanz dieser potenziell höchst wichtigen Institution.

Die Zusammensetzung des Weltsicherheitsrates, welche zurzeit im Wesentlichen immer noch auf der Grundlage der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges (+ China) beruht, ist völlig überholt und entspricht schon lange nicht mehr der notwendigen Struktur eines potentiell weltpolitisch wichtigen Gremiums. Neben der militärischen Stärke und der wirtschaftlichen Produktionskraft, müssen insbesondere auch die Bevölkerungszahl, der Besitz geo-strategisch wichtiger natürlicher Ressourcen (insbesondere Wasser, landwirtschaftliche Nutzfläche, Erdöl/gas, Erze, Schwermetalle unter anderem Uran, Flora und Fauna) sowie die geographische Ausdehnung/Größe entscheidende Parameter für die Zusammensetzung des Weltsicherheitsrates sein. Auf dieser Grundlage müsste sich der Rat beispielsweise wie folgt zusammensetzen:

Fernöstliche Hemisphäre

(China, Indien, Japan, Indonesien, Australien)

Östliche Hemisphäre

(Russland, Iran, Saudi-Arabien)

Afrikanische Hemisphäre

(Südafrika, Kongo, Nigeria, Äthiopien, Algerien, Libyen)

Europäische Hemisphäre

(Deutschland, England, Frankreich)

Amerikanische Hemisphäre

(USA, Kanada, Brasilien, Venezuela, Mexiko, Argentinien, Kolumbien)

Das für ausgewählte Staaten (Siegermächte des Zweiten Weltkrieges und China) reservierte Vetorecht ist nicht zu rechtfertigen und entfällt.

Was die tatsächliche weltpolitische Relevanz der Vereinten Nationen anbelangt, so ist es nötig, graduell geo-strategische Politik- und Gesellschaftsbereiche zu definieren, für die die Weltgemeinschaft (repräsentiert durch die Vereinten Nationen) legal bindende und in allen Mitgliedsländern umzusetzende sogenannte GeoGesetze nicht nur verabschieden, sondern auch deren Anwendung kontrollieren und durchsetzen kann. Entsprechende Mittel müssen der Weltgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise der ungehinderte Informationszugang für Kontrollbehörden, Sanktionen und letztlich, im Notfall, auch die Möglichkeit des militärischen Eingreifens. Diese Politik- und Gesellschaftsbereiche, für die die Weltgemeinschaft von den Nationalstaaten mittelfristig und graduell die Hauptverantwortung übernehmen würde, wären unter anderem:

—  Strikte Achtung/Durchsetzung der Menschenrechte (inkl. gerechte Entlohnung von Arbeit);

—  Kontrolle konventioneller und ABC[1] Waffenarsenale und des internationalen Waffenhandels;

—  Regelung und Kontrolle der Finanzmärkte und Finanzströme;

—  Nutzung natürlicher Ressourcen (inklusive Wasser, Ackerland, Erdöl/gas, Schwermetalle);

—  Sicherung der global-ökologischen Nachhaltigkeit, des Umwelt- und Genomschutzes;

—  Regelung des Freihandels auf der Grundlage gesamt-gesellschaftlicher komparativer Produktionsvorteile.

Eine solche grundlegende Reform und Neugründing der wichtigsten planetarischen Institution der Weltgemeinschaft würden die Funktionen der meisten anderen heute existierenden internationalen Organisationen (heutige UN, WTO, IMF, Weltbank, OECD) ersetzen, wodurch diese Institutionen selbst somit irrelevant würden. Die Organisation der Vereinten Nationen (UN) sollte sich dann auch entsprechend umbenennen – möglicherweise in Organisation der Weltgemeinschaft (Organization of World Community OWC). 

[1] ABC – atomare, biologische und chemische Waffen.