Eine graduelle Überführung aller existentiellen und gesellschaftsprägenden Produktions- und Dienstleistungssysteme ins Gemeingut (Vergesellschaftung):
Als Voraussetzung für die Bereitstellung des gesellschaftlichen Gemeingutes, ist es zunächst notwendig, die Entscheidungsbefugnis beziehungsweise die, wo vorhanden, (private-) wirtschaftliche Kontrolle über die, in unserer Definition, zum Gemeingut zählenden Dienstleistungen und Güter zu verifizieren. In den Schlüsselbereichen einer nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, in denen Entscheidungen über Art, Umfang und Preis von Dienstleistungen und Gütern von Privatpersonen (-firmen) beziehungsweise ohne gesellschaftliche Kontrolle getroffen werden, ist es notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Sicherheit und Entwicklung zu schaffenden Dienstleistungen und Güter in der darauffolgenden Etappe (Einführung des Gemeingutes) auch tatsächlich kontinuierlich garantieren zu können.
Einer Prioritätenskala folgend, kann die Vergesellschaftung, das heißt die Übernahme durch eine die Gesellschaft (und nicht das Privatinteresse) vertretende Verwaltung, sektor-spezifischer Dienstleistungs- und Produktionssysteme in mehreren Phasen vonstatten gehen:
Erste Phase: Hauptdienstleistungen
Informations- und Kommunikationssysteme
Institutionelle Erziehung und Ausbildung
Gesundheitswesen
Soziale Absicherung
Justiz, Polizei, Militär
Finanzkontrolle
Waffen- und Rüstungskontrolle
Zweite Phase: Grundversorgung
Trinkwasser
Grundnahrungsmittel
Familiärer Wohnraum
Dritte Phase: Strategische Bereiche
Wissenschaft und Forschung
Land
Natürliche Ressourcen und Bodenschätze
Genome
Energie
Transport
Freizeit- und Kulturbereich