1F2552 Graduelle Abkoppelung des gesellschaftlichen Gemeingutes vom Geldwert (Entmonetarisierung)

Graduelle Abkoppelung des gesellschaftlichen Gemeingutes vom Geldwert (Entmonetarisierung):

Nach der Übernahme der zum Gemeingut zu zählenden Dienstleistungs- und Produktionssysteme durch die Gesellschaft (Vergesellschaftung), und die entsprechende, wenn auch noch zum Teil durch die Notwendigkeit eines monetären Kaufes, Zur-Verfügung-Stellung jener Gesellschaftsbereiche für alle Menschen, geht es darum, insgesamt eine graduelle Abkoppelung des gesellschaftlichen Gemeingutes vom Geldwert (Entmonetarisierung) in Gang zu setzen. Dabei liegt die Herausforderung nicht notwendigerweise darin, jenen bis dato monetär definierten Dienstleistungen und Gütern den monetären Gegenwert zu entziehen, sondern die anfänglich an der Entstehung der entsprechenden Dienstleistungen und Güter beteiligte Arbeitskraft, welcher ja folgerichtig dann auch kein monetärer Gegenwert mehr zukäme, entsprechend zu kompensieren beziehungsweise einen ebenso hohen universalen Lebensstandard zu garantieren wie denjenigen, die zunächst nicht direkt an der Schaffung des gesellschaftlichen Gemeingutes beteiligt sind.

Hierbei sei jedoch festgestellt, dass die im Gemeingut beziehungsweise im Universalen Lebensstandard, welcher ja jedem Menschen zusteht, einbezogenen Dienstleistungen, Güter und Grundwerte quasi schon die Gesamtheit aller in einer modernen und global erneuerten Gesellschaft vorhandenen Lebensbereiche mit einschließt. Das heißt, dass durch eine Entmonetarisierung des Gemeingutes (und damit des Universalen Lebensstandards) und, als Voraussetzung, dessen gleichzeitige Bereitstellung an alle Menschen, ein monetärer Gegenwert für die entsprechend benötigte Arbeitskraft jeder Logik und Notwendigkeit entbehrt. Nur während des graduellen Übergangs, bei dem die Abkoppelung des Gemeingutes phasenweise, und zwar Sektor für Sektor, erfolgt, also der Universale Lebensstandard noch nicht flächendeckend für alle Menschen zur Verfügung steht, ist es notwendig, der entmonetarisierten Arbeitskraft den Zugang zu denjenigen Dienstleistungen und Gütern zu ermöglichen (offenzulassen), welche möglicherweise noch nicht von der Monetarisierung (Geldwert) abgekoppelt sind und folglich noch einem monetären Gegenwert entsprechen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Etappe der graduellen Abkoppelung des Gemeingutes vom Geldwert (Entmonetarisierung) auf nationaler Ebene (Einzelstaat) allein kaum zu ermöglichen ist, sondern erst dann erfolgreich in Angriff genommen werden kann, sobald auf internationaler Ebene (gesamtplanetarisch) ein Planetarischer Gesamtgesellschaftlicher Verwaltungsrat etabliert ist, Nationalstaaten (Grenzen) aufgelöst und durch regionale/lokale Verwaltungszonen ersetzt worden sind, und in allen Verwaltungszonen (zunächst ehemalige Einzelstaaten) das gesellschaftliche Gemeingut als solches eingeführt worden ist.