1F2572 Die graduelle Schaffung eines hohen universalen Lebensstandards für alle Menschen

Die graduelle Schaffung eines hohen universalen Lebensstandards für alle Menschen:

Mit dem Abschluss der Entmonetarisierung sämtlicher zum Gemeingut zählender Gesellschaftsbereiche ist die Voraussetzung geschaffen, einen Universalen Lebensstandard allen Menschen zur Verfügung stellen zu können. Dabei fällt dem (zunächst nationalen, später regionalen) Gesellschaftlichen Verwaltungsrat und seinen für jeden Gesellschaftsbereich zuständigen Fachkommissionen die zentrale Aufgabe zu, die entsprechenden institutionellen Gegebenheiten zu schaffen beziehungsweise entsprechend zu reformieren (beispielsweise Erziehungs- und Ausbildungswesen, Gesundheitswesen, öffentliche Verkehrsmittel, Justiz und Polizei/Militär), Dienstleistungs- und Güterangebot zu garantieren (Nachfrageschätzung, Produktions- und Verteilungsprozesse, Nutzungs- und Konsumbeaufsichtigung), und allgemein den gesellschaftlichen Fortschritt im Sinne der Wertedefinition einer Global Erneuerten Gesellschaft dauerhaft zu sichern – Grundwerte und sozial-ethisches Fundament.

Es ist es wichtig zu betonen, dass diese Etappe der graduellen Schaffung eines Universalen Lebensstandards (nach Abkoppelung des Gemeingutes vom Geldwert/Entmonetarisierung) auf nationaler Ebene (Einzelstaat) allein nicht zu ermöglichen ist, sondern erst dann erfolgreich in Angriff genommen werden kann, sobald auf internationaler Ebene (gesamtplanetarisch) ein Planetarischer Gesamtgesellschaftlicher Verwaltungsrat etabliert ist, Nationalstaaten (Grenzen) aufgelöst und durch regionale/lokale Verwaltungszonen ersetzt worden sind und in allen Verwaltungszonen (anfangs ehemalige Einzelstaaten) das gesellschaftliche Gemeingut als Voraussetzung für die Schaffung eines Universalen Lebensstandards eingeführt worden ist.