1G62 Definition eines Universalen Lebensstandards

Definition eines Universalen Lebensstandards:

Unter einem Universalen Lebensstandard versteht man die Gewährleistung eines Lebens ohne existentielle Nöte – weder materiell, physisch, psychologisch, noch ideell. Durch die Schaffung eines allgemeinen, somit planetarischen, also universal geltenden hohen Lebensstandards für alle Bewohner des Planeten Erde, würde einem auf Ausbeutung[1] und materiell gesteuertem Individualwettbewerb basierendem Weltbild jede Grundlage entzogen. Auf der Basis einer auf gesellschaftlich-solidarischen und prinzipiell kollektiven Werten fundierten Erziehung und allgemeinen Denkform der Menschen, würde die gleichzeitige Gewährleistung eines universalen (hohen) Lebensstandards für alle Bewohner des Planeten, unabhängig von deren Rasse, Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildung, Sprache, sozialer Stellung und Eigentum, die konsequente Überwindung eines individualistischen und materiell bestimmten Wettbewerbssystems bedeuten, sowie das Ende von Armut, Kriminalität, persönlicher Bedrohung, sowie von Ausgrenzung und Ungerechtigkeit.

Ein universaler Lebensstandard, welcher planetarisch gelten muss und sich aus dem Gemeingut ableitet und damit ein Grundrecht (= Menschenrecht) darstellt, würde sich aus folgenden vom gesellschaftlichen Gemeingut zu garantierenden Leistungen und Grundrechten zusammensetzten:

  1. Wohnraum und Kleidung

Jedem Menschen bzw. Familie wird je nach persönlicher Lebenskonstellation ein entsprechender, in Größe und Qualität adäquater Wohnraum (großzügige Wohnung mit Gartennutzung, wo möglich im Sinne von kleines Haus mit Garten) zur Verfügung gestellt, inklusive aller notwendigen und je nach klimatischen Bedingungen unterschiedlichen Betriebsmittel und Einrichtungsgegenstände. Ebenso wird jedem Menschen der Zugang zu praktischer, qualitativ hochwertiger und modisch (individualistisch) attraktiver Kleidung gewährt.

  1. Ernährung

Die Gesellschaft garantiert jedem Menschen eine ausreichende und gesundheitlich ausgewogene Ernährung bzw. Nahrungsmittelversorgung – inklusive entsprechender Betriebsmittel für deren Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung. Ebenso wird eine entsprechende Versorgung mit Trinkwasser und adäquaten Genussmitteln garantiert.

  1. Gesundheit

Gesundheitliche Beratung, Hilfsmittel, und Pflege auf dem höchstmöglichen wissenschaftlichen und technischen Niveau ist Teil des Gemeingutes und somit eines universalen Lebensstandards.

  1. Erziehung, Ausbildung, Information und Kommunikation

Erziehung und Ausbildung sind Grundrechte und elementare Bestandteile des Gemeingutes. Die institutionelle Erziehung und Ausbildung müssen mit den Grundwerten und der Moralstruktur einer global erneuerten Gesellschaft übereinstimmen beziehungsweise deren geistige und intellektuelle Säulen darstellen. Eine auf dem höchstmöglichen wissenschaftlichen und technischen Niveau stehende Ausbildung ist Teil des Universalen Lebensstandards, welcher von der Gesellschaft garantiert wird. Hierzu gehört ebenso der unbeschränkte Zugang zu Informations- und Kommunikationssystemen.

  1. Mittel und Leistungen zur kulturellen und Freizeitbeschäftigung

Güter und Dienstleistungen, welche notwendig sind, um eine breitgefächerte Freizeitbeschäftigung aller Menschen zu garantieren, gehören zum universalen Lebensstandard und werden den Bewohnern zur Verfügung gestellt. Hierbei spannt sich der Typus der Beschäftigung vom Lesen von Büchern bis zum Ausüben von Extremsportarten. Davon ausgenommen wären Aktivitäten, welche beispielsweise entweder sozial-ethisch (etwa das Boxen – bewusste physische Schädigung des Gegners sowie Glorifikation von Brutalität und Gewalt) oder ökologisch (zum Beispiel Autorennen mit Verbrennungsmotoren) allein schon aufgrund der neuen Denkweise der Gesellschaft (Erziehung) abgelehnt würden. Restaurants und Bars sind Teil des sozialen Freizeitbereichs, ebenso wie jegliche kulturelle Beschäftigung, deren Inhalte über die für Erziehung und Ausbildung notwendige Dimension hinausgehen.

  1. Transport und Beweglichkeit

Das Transportwesen muss eine ungehinderte und gefahrenlose Beweglichkeit der Menschen sicherstellen. Der individuelle Autoverkehr ist aus gesellschaftlich-psychologischer und umweltrelevanter Sicht zu relativieren und anzupassen – schon heute zirkulieren täglich weltweit hunderte von Millionen von Autos meist mit einem einzigen Insassen durch die ohnehin schon meist übersättigten Straßennetze. Aufgrund des angestrebten massiven Ausbaus des kollektiven, ökologisch nachhaltigen, und globalen Transportwesens (zum Gemeingut und zum Universalen Lebensstandard gehörend) – sowohl für den Arbeits- wie auch für den Freizeitbereich – wird sich daher die Notwendigkeit des Individualtransportes graduell reduzieren.

  1. Persönliche Sicherheit und Justiz

Die persönliche Integrität und Unversehrtheit des Einzelnen ist Teil des zu garantierenden universalen Lebensstandards, ebenso wie der unumschränkte Zugang zu juristischer, das heißt gesellschaftlicher und individueller Gerechtigkeit.

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass jeder einzelne Mensch völlig frei ist in seiner persönlichen Lebensgestaltung, und dass jedoch der universal geltende hohe Lebensstandard die oben aufgezählten Leistungen der Gesellschaft in jedem Falle gewährleistet.

Basierend auf einer partizipativ-demokratischen Ausrichtung ist ein institutionelles Umfeld zu schaffen, welches die verschiedensten Bereiche des oben definierten Gemeingutes verwaltet – und damit einen hohen, universalen Lebensstandard für alle Menschen garantiert. Die Universale Grundwerteskala (eine Art Verfassung) würde den Gesellschaftsvertrag darstellen, in welchem die grundsätzliche ideologisch-politische Ausrichtung der Global Erneuerten Gesellschaft festgeschrieben steht.[2]

[1] Global gesehen basiert auch in Europa, Nordamerika, Japan und anderen Wirtschaftsmächten der gemeinhin (aus der neoliberal konservativ-kapitalistischen Perspektive) als volkswirtschaftlich erfolgreich eingestufte Wirtschaftskapitalismus zum Teil auf Ausbeutung und Ausgrenzung von Drittländern und deren Bevölkerungen, sowie auf ökologischer Ausbeutung der Erdressourcen (inklusive Trinkwasser und Atemluft) und des In-Kauf-Nehmens von nicht zu kontrollierenden Risiken (wie etwa Kernkraft). 

[2] Dies ist in jeder herkömmlichen Demokratie nicht anders: Es ist die Verfassung und das herrschende Rechtssystem mit seinen Gesetzen, welche u.a. die Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung und die gesellschaftlichen Entwicklung gemäß den jeweiligen Wertesystemen reglementieren.